Barbara Groß
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Riesengroße Erleichterung und ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk

Rollstuhlbasketball: Nationalspielerin Barbara Groß erfüllt nach erneuter Prüfung die Kriterien des IPC-Klassifizierungscode und ist somit bei den Paralympics in Tokio spielberechtigt

Autor: Niklas Klütsch
2 Minuten Lesezeit veröffentlicht am 14. Dezember 2020

Happy End nach langem Zittern und vielen Monaten der Ungewissheit: Rollstuhlbasketball-Nationalspielerin Barbara Groß ist bei den Paralympics in Tokio im kommenden Jahr spielberechtigt. Diese Entscheidung teilte der Internationale Rollstuhlbasketballverband (IWBF) dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) mit. Groß war die einzige deutsche Athletin, die Ende Juli die bittere Nachricht erhielt, dass sie nicht die Vorgaben des IPC-Code erfülle und damit auf internationaler Wettkampfebene keine teilnahmeberechtigende Beeinträchtigung habe. Der DBS hatte daraufhin einen Antrag auf Überprüfung gestellt und medizinische Gutachten nachgereicht. Die Spielerklassifizierungs-Kommission des IWBF nahm den Entschluss nach Sichtung der Unterlagen zurück, so dass die langjährige deutsche Nationalspielerin auch international weiterhin spielberechtigt sein wird – auch bei den Paralympics in Tokio.

Entsprechend erfreut reagierte auch Barbara Groß: „Ich bin so erleichtert über diese Nachricht und auch ein wenig überrascht über den Zeitpunkt, da ich erst im März mit einer Entscheidung gerechnet hatte. So fühlt es sich für mich an wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk“, berichtet die 26-Jährige aus Gießen und ergänzt: „Ich hatte meine Teilnahme an den Paralympics in Tokio nie ganz abgeschrieben und habe auch meinen Trainingsalltag danach ausgerichtet. Dennoch gab es Tage, an denen ich auch gezweifelt habe. Jetzt überwiegt nur eine riesengroße Erleichterung und ich freue mich, es der Mannschaft zu sagen.“

Im Kern der Diskussion zwischen Internationalem Paralympischen Komitee (IPC) und dem IWBF steht die Frage, welche körperlichen Beeinträchtigungen auf internationaler Wettkampfebene zur Teilnahme berechtigen. Insgesamt sind weltweit 132 Rollstuhlbasketballerinnen und Rollstuhlbasketballer überprüft worden, ob sie teilnahmeberechtigende Beeinträchtigungen im Sinne des IPC-Klassifizierungs-Code aufweisen.

Der Deutsche Behindertensportverband hatte die internationalen Verbände mehrfach aufgefordert, eine faire Lösung zu finden und vor allem mit Blick auf die Spiele in Tokio keine Athlet*innen im laufenden paralympischen Zyklus von den Spielen auszuschließen. Dies ist nun nach langer Hängepartie zumindest aus deutscher Sicht und auf Umwegen eingetreten, so dass alle deutschen Nationalspieler*innen in Tokio spielberechtigt sein werden. „Das ist eine wunderschöne Nachricht. Damit sind unsere Sorgen und die Benachteiligungen vom Tisch. Die Entscheidung ist in unseren Augen folgerichtig – auch wenn der Weg dorthin für alle Betroffenen und insbesondere für Barbara Groß schwierig war“, betont DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher.