Sitzvolleyball ist seit den Spielen 1980 in Arnhem bei den Paralympics vertreten und richtet sich vor allem an Personen mit Einschränkungen an den unteren Extremitäten, jedoch sind auch Personen mit Einschränkungen an den Armen klassifizierbar. In der paralympischen Variante treten genau wie beim Standvolleyball je sechs Spieler*innen pro Mannschaft gegeneinander an. Eine Mannschaft erhält einen Punkt, wenn sie den Ball auf den Boden im gegnerischen Feld spielt oder die gegnerische Mannschaft den Ball ins Aus schlägt bzw. es nicht schafft, den Ball innerhalb von drei Kontakten über das Netz zu schlagen. Gespielt werden bis zu fünf Sätze, somit gibt es drei Gewinnsätze, die bei 25 Punkten entschieden sind. Ein entscheidender fünfter Satz, der Tiebreak, wird nur bis 15 gezählt. Bei Gleichstand geht der Satz an das Team, das zuerst zwei Punkte Vorsprung hat.
Das Reglement im Sitzvolleyball entspricht größtenteils dem des Standvolleyballs. Die Spielfeldgröße beträgt jedoch nur 10 x 6 Meter. Auch die Netzhöhe ist entsprechend angepasst und liegt bei den Männern bei 1,15 Meter und bei den Frauen bei 1,05 Meter. Eine bedeutende Regel ist, dass die Athlet*innen beim Spielen des Balls den Boden mit dem Gesäß berühren müssen. Ist dies nicht der Fall, wird es als „Lifting“ gewertet und stellt einen Verstoß dar. Zudem darf der Ball bei der Angabe am Netz geblockt werden.
Während bei nationalen Veranstaltungen auch Spieler*innen ohne Einschränkungen teilnehmen dürfen, ist bei internationalen Wettkämpfen eine körperliche Beeinträchtigung Voraussetzung. Maximal eine Person auf dem Feld darf eine minimale Einschränkung haben, alle anderen müssen schwerere Beeinträchtigungen an einer oder mehreren Extremitäten aufweisen.
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